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Handbuch · Zubuchbare Bereichezubuchbar

Winterdienst: Bereitschaft, Auslösung, Protokoll

Kurz gesagt

Die Bereitschaft wird je Revier geführt. Wird am Morgen ausgelöst, entstehen mit Grund und Uhrzeit Einsätze an allen Winterobjekten des Reviers, sortiert nach Priorität und Fahrweg ab Depot. Ein Tag ohne Einsatz wird ebenso festgehalten. Jeder Eintrag wird gegen die Räumfrist aus der Satzung der Gemeinde geprüft, und nach Tagesende werden die Einträge festgeschrieben.

Beim Winterdienst geht es selten um die Arbeit und fast immer um den Nachweis. Wer nach einem Sturz auf dem Gehweg belegen muss, was am 14. Januar um 6:40 Uhr geschehen ist, braucht ein Protokoll, das nicht nachträglich entstanden sein kann.

Bereitschaft und Auslösung

Die Bereitschaft wird je Revier geführt: Wer hat diese Woche Rufbereitschaft für welchen Bereich. Ausgelöst wird am Morgen, mit Grund und Uhrzeit. Daraus entstehen Einsätze an allen Winterobjekten des Reviers, sortiert nach Priorität und Fahrweg ab Depot.

Der Tag ohne Einsatz

Räumfrist

Jeder Eintrag wird gegen die Räumfrist aus der Satzung der Gemeinde geprüft. Eine Verspätung wird nicht verschwiegen: Sie steht mit den Minuten und dem Grund im Protokoll. Eine Verspätung, die begründet dokumentiert ist, steht im Zweifel besser da als ein Protokoll, aus dem sie herausgerechnet wurde.

Die Fristen und die Frage, wer überhaupt räumpflichtig ist, ergeben sich aus der Satzung der jeweiligen Gemeinde und aus dem Vertrag mit dem Eigentümer. Die Software prüft gegen den hinterlegten Wert und ersetzt keine Prüfung dieser Satzung.

Festschreibung

Nach Tagesende werden die Einträge festgeschrieben. Danach sind Änderungen nur mit Grund und als Revision möglich, mit dem alten Stand daneben, wie im Fahrtenbuch. Ein Protokoll, das sich spurlos ändern lässt, ist vor Gericht wenig wert.

Das Protokoll

Je Objekt und Saison gibt es eine Druckansicht, ohne Namen einzelner Beschäftigter. Sie ist für den Eigentümer, die Verwaltung und den Versicherer gedacht, und keiner von ihnen braucht die Namen.

Häufige Fragen

Warum stehen keine Namen im Protokoll?

Weil der Empfänger sie nicht braucht. Belegt werden muss, dass geräumt wurde, wann und mit welchem Ergebnis. Wer es getan hat, steht intern in den Zeitdaten.

Kann ich einen vergessenen Eintrag nachtragen?

Vor der Festschreibung ja, danach nur als Revision mit Grund. Der alte Stand bleibt dabei sichtbar.

Prüft die Software die Räumpflicht selbst?

Nein. Sie prüft gegen die Frist, die hinterlegt wurde. Welche Frist gilt und wen die Pflicht trifft, ergibt sich aus der Satzung der Gemeinde und aus dem Vertrag.

Fragen, die hier nicht beantwortet sind

Schreiben Sie uns, was fehlt. Wir ergänzen das Handbuch, statt die Antwort einmal per Mail zu geben.

Antwort innerhalb eines Werktags. Danach ein Testzugang mit Ihren eigenen Objekten.