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Überstunden: Anordnung, Nachweis und Vergütung
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Kurz gesagt
Überstunden sind zu vergüten, wenn sie angeordnet, gebilligt, geduldet oder zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren. Wer sie einklagt, muss darlegen, an welchen Tagen er wie lange gearbeitet hat und dass der Arbeitgeber sie veranlasst hat. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Verteilung der Darlegungslast am 04.05.2022 (5 AZR 359/21) bestätigt.
Wann Überstunden bezahlt werden müssen
Eine Vergütungspflicht setzt zweierlei voraus: Die Mehrarbeit muss geleistet und sie muss dem Arbeitgeber zuzurechnen sein. Die Zurechnung kennt vier Formen.
- Angeordnet. Jemand sagt, dass länger gearbeitet werden soll.
- Gebilligt. Der Arbeitgeber erfährt davon und stimmt nachträglich zu.
- Geduldet. Er weiß davon, greift nicht ein und lässt es laufen.
- Notwendig. Die geschuldete Arbeit war in der regulären Zeit nicht zu schaffen.
Die vierte Form ist die unangenehmste, weil sie ohne Zutun des Arbeitgebers entsteht. Wer einer Person mehr Arbeit gibt, als in ihre Wochenstunden passt, kann sich später nicht darauf berufen, nichts angeordnet zu haben.
Die Darlegungslast
Im Überstundenprozess muss die klagende Person zunächst darlegen, an welchen Tagen sie von wann bis wann gearbeitet oder sich auf Weisung zur Arbeit bereitgehalten hat. Erst danach muss der Arbeitgeber im Einzelnen erwidern. Das Bundesarbeitsgericht hat am 04.05.2022 (5 AZR 359/21) entschieden, dass die unionsrechtliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung an dieser Verteilung nichts ändert: Sie betrifft den Gesundheitsschutz, nicht die Vergütung.
Praktisch dreht sich die Lage trotzdem, wenn keine Aufzeichnungen existieren. Wer eine Erfassung führt, kann substantiiert bestreiten. Wer keine führt, kann dem Vortrag der Gegenseite oft nur pauschal widersprechen, und pauschales Bestreiten reicht im Prozess nicht.
Pauschalabgeltung im Arbeitsvertrag
Klauseln, nach denen mit dem Gehalt alle Überstunden abgegolten sind, sind als Allgemeine Geschäftsbedingung an § 307 BGB zu messen. Eine Klausel ohne erkennbare Grenze ist intransparent und damit unwirksam. Wirksam sind Klauseln, die den Umfang beziffern, etwa bis zu zehn Stunden im Monat. Bei sehr hohen Vergütungen kann eine Vergütungserwartung im Sinne des § 612 Abs. 1 BGB fehlen, sodass Mehrarbeit gar nicht gesondert zu vergüten ist.
Zuschläge
Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Überstundenzuschlag besteht nicht. Zuschläge kommen aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Ohne Regelung ist die Überstunde mit dem normalen Stundenentgelt zu vergüten.
Warum Freigabe vor Erfassung eine gute Regel ist
Wenn jede gestempelte Minute automatisch auf ein Stundenkonto läuft, entsteht ein Guthaben, über das nie jemand entschieden hat. Das Duldungsargument liegt dann auf dem Tisch: Der Arbeitgeber hat es gesehen und nicht eingegriffen.
Eine Freigaberegel dreht das um. Die Zeit wird vollständig aufgezeichnet, wie es das Arbeitszeitgesetz verlangt, aber die Gutschrift ist eine Entscheidung, die jemand trifft und die datiert ist. In CasaClock sieht die beschäftigte Person beim Ausstempeln beide Zahlen: gestempelt und gutgeschrieben, dazu die offene Mehrzeit. Freigeben lässt sich vorab per Antrag oder nachträglich im Cockpit. Eine Ablehnung ist dokumentiert und bucht null Minuten.
Dieser Text gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich; prüfen Sie vor einer Entscheidung den aktuellen Stand oder holen Sie anwaltlichen Rat ein.