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Vom Stundenzettel zur digitalen Erfassung

Kurz gesagt

Der Papier-Stundenzettel entsteht typischerweise am Wochenende aus dem Gedächtnis und kommt zum Monatsende ins Büro. Damit reißt er die Sieben-Tage-Frist des § 17 MiLoG, er ist nicht objektiv im Sinne der Rechtsprechung, und die Zuordnung zu Liegenschaften fehlt oder ist ungenau. Eine digitale Erfassung entsteht im Moment der Arbeit.

Der Stundenzettel ist die verbreitetste Form der Zeiterfassung im Außendienst und die unzuverlässigste. Nicht wegen Nachlässigkeit, sondern weil er in dem Moment ausgefüllt wird, in dem niemand mehr genau weiß, wann er wo war.

Was am Zettel scheitert

  • Die Frist. § 17 Abs. 1 MiLoG verlangt die Aufzeichnung spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag. Zettel, die zum Monatsende kommen, erfüllen das nicht.
  • Die Genauigkeit. Runden auf halbe Stunden ist die Regel. Über einen Monat summiert sich das, meist zu Lasten des Betriebs.
  • Die Zuordnung. Wer sechs Objekte am Tag anfährt, schreibt meist drei auf.
  • Die Lesbarkeit. Jede Rückfrage kostet zweimal Zeit: einmal bei der Verwaltung, einmal bei der Person.
  • Der Verlust. Ein Zettel im Transporter überlebt keine nasse Woche.

Was sich im Alltag ändert

SituationMit ZettelMit App
ArbeitsbeginnNotieren, meist späterEin Knopfdruck, Position wird erfasst
ObjektwechselZweite Zeile, oft vergessenEin Knopfdruck, neues Objekt erkannt
FeierabendZettel im AutoAusstempeln, Tagesabschluss auf dem Heimweg
MonatsendeZettel sammeln, entziffern, tippenAuswertung liegt bereits vor
Rückfrage vom AuftraggeberSuchen im OrdnerObjektauswertung des Monats öffnen

Der Einwand: Die Leute können das nicht

Die Erfahrung spricht dagegen, wenn die Bedienung aus einem Knopf besteht. Der Widerstand kommt selten von der Technik, sondern von der Ortung. Deshalb lässt sich der GPS-Modus auf optional oder aus stellen, und deshalb gehört die Regelung in eine Betriebsvereinbarung, bevor die erste Buchung entsteht. Mehr dazu unter GPS und Datenschutz.

Der Umstieg

Ein Stichtag, kein Parallelbetrieb. Zwei Wochen vorher die Betriebsvereinbarung, eine Woche vorher die Konten anlegen und die Objekte importieren, am Stichtag eine halbe Stunde Einweisung. Der Willkommens-Rundgang in der Anwendung führt in fünf Schritten durch die Bedienung, das reicht für die meisten.

Häufige Fragen

Sind Stundenzettel auf Papier noch zulässig?

Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor. In den Branchen des § 2a SchwarzArbG und bei geringfügig Beschäftigten muss die Aufzeichnung aber spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag vorliegen. Zettel, die erst zum Monatsende ins Büro kommen, erfüllen das nicht.

Wie lange dauert die Einführung?

Die technische Einrichtung ist eine Sache von Stunden: Konten anlegen, Objekte per CSV importieren, Abwesenheitsarten und Arbeitszeitmodelle prüfen. Länger dauert die betriebliche Vorbereitung, insbesondere die Regelung zur Standorterfassung.

Was passiert mit den alten Zetteln?

Sie bleiben, solange die Aufbewahrungsfrist läuft, mindestens zwei Jahre nach § 16 Abs. 2 ArbZG und § 17 Abs. 2 MiLoG. Übernommen wird nur der Stundensaldo als Eröffnungssaldo.

Sehen Sie sich das an einem echten Betrieb an

Eine halbe Stunde am Bildschirm, mit Ihren Liegenschaften und Ihren Fragen. Danach wissen Sie, ob es passt.