Handbuch · Zubuchbare Bereichezubuchbar
Berichtsheft für Auszubildende
Kurz gesagt
Das Berichtsheft ist ein zubuchbarer Bereich nach § 13 und § 14 BBiG. Der Auszubildende schreibt wöchentlich, was er getan hat, der Ausbilder zeichnet im Vier-Augen-Prinzip ab. Am Ende steht ein PDF für die Kammer. Wer als Auszubildender geführt wird, entscheidet die Personalakte; dort steht auch der Ausbilder.
Der Auszubildende schreibt wöchentlich, was er getan hat. Der Ausbilder zeichnet ab, im Vier-Augen-Prinzip. Am Ende steht ein PDF für die Kammer.
Wer als Auszubildender geführt wird, entscheidet die Personalakte. Dort steht auch der Ausbilder.