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Handbuch · Zubuchbare Bereichezubuchbar

Berichtsheft für Auszubildende

Kurz gesagt

Das Berichtsheft ist ein zubuchbarer Bereich nach § 13 und § 14 BBiG. Der Auszubildende schreibt wöchentlich, was er getan hat, der Ausbilder zeichnet im Vier-Augen-Prinzip ab. Am Ende steht ein PDF für die Kammer. Wer als Auszubildender geführt wird, entscheidet die Personalakte; dort steht auch der Ausbilder.

Der Auszubildende schreibt wöchentlich, was er getan hat. Der Ausbilder zeichnet ab, im Vier-Augen-Prinzip. Am Ende steht ein PDF für die Kammer.

Wer als Auszubildender geführt wird, entscheidet die Personalakte. Dort steht auch der Ausbilder.

Häufige Fragen

Akzeptiert die Kammer das digitale Berichtsheft?

Die elektronische Form des Ausbildungsnachweises ist nach BBiG zulässig. Welche Form die zuständige Kammer im Einzelfall verlangt, klären Sie mit ihr; ausgegeben wird ein PDF zum Einreichen.

Fragen, die hier nicht beantwortet sind

Schreiben Sie uns, was fehlt. Wir ergänzen das Handbuch, statt die Antwort einmal per Mail zu geben.

Antwort innerhalb eines Werktags. Danach ein Testzugang mit Ihren eigenen Objekten.