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Wissen

Was Gesetze und Gerichte zur Arbeitszeit verlangen, mit Paragraf und Aktenzeichen. Ohne Rechtsberatung, aber mit nachprüfbaren Fundstellen.

Worum geht es hier?

Acht Texte zu den Fragen, die bei der Einführung einer Zeiterfassung aufkommen: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, Pausen und Ruhezeiten, GPS und Datenschutz, Überstunden und Darlegungslast, Berechnung des Urlaubsanspruchs, ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, Aufbewahrungsfristen und die Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz.

Wie diese Texte gebaut sind

Jeder Text nennt Paragraf und, wo eine Entscheidung dahintersteht, Gericht, Datum und Aktenzeichen. Wo eine Zahl strittig ist oder sich ändert, etwa die Entgeltgrenzen der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung, steht das als Hinweis dabei statt als Behauptung. Was wir nicht belegen können, steht nicht hier.

Jeder Text trägt zwei Daten: das Datum der Veröffentlichung und das Datum der letzten Prüfung. Ändert sich die Rechtslage, ändert sich der Text und das zweite Datum, nicht nur eine Fußnote.

Die vier Fragen, die zuerst kommen

Müssen wir überhaupt erfassen?
Ja, seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21).
Dürfen wir den Standort erfassen?
Punktuell beim Stempeln ja, dauerhaft nein.
Wann verfällt der Resturlaub?
Nur nach einem dokumentierten Hinweis, sonst gar nicht.
Wie lange bewahren wir das auf?
Arbeitszeitnachweise zwei Jahre, Belege acht bis zehn.

Alle Texte auch als RSS-Feed.

Sehen Sie sich das an einem echten Betrieb an

Eine halbe Stunde am Bildschirm, mit Ihren Liegenschaften und Ihren Fragen. Danach wissen Sie, ob es passt.